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Das rechtliche Schicksal der stillen Beteiligung und Unterbeteiligung bei der Umwandlung des Unternehmens
Stille Beteiligung und Unterbeteiligung haben seit Jahren ihren festen Platz in der gesellschaftsrechtlichen Praxis. Beide Institute, vor allem aber die Unterbeteiligung, sind gesetzlich nur unzu- reichend geregelt. Unklarheit herrscht daher immer wieder, wenn Unternehmen umgewandelt werden, an denen stille Gesellschaften bestehen oder deren Anteile in einer Unterbeteiligungsgesellschaft gehalten werden. Rechtsprechung und Literatur haben sich mit diesen für die Praxis wichtigen ...

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